Zuletzt aktualisiert: Februar 2024
1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB„) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der influence.vision GmbH, Neustiftgasse 94/B5, 1070 Wien („influence.vison“, „wir“, „uns“) und dem jeweiligen Vertragspartner („Nutzer„) hinsichtlich der von influence.vision erbrachten Leistungen.
1.2. Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil.
1.3. influence.vision ist berechtigt, diese AGB jederzeit im eigenen Ermessen zu ändern. Die geänderten AGB werden auf der Webseite https://www.influencevision.com/agb veröffentlicht und registrierten Nutzern per E-Mail zugeschickt. Die Änderungen werden wirksam, (i) für sämtliche Nutzer für zukünftige Beauftragungen und (ii) für bestehende Beauftragungen, wenn die registrierten Nutzer ihnen nicht binnen zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs ist influence.vision berechtigt, den Vertrag mit dem registrierten Nutzer zum Monatsletzten des laufenden Monats zu beenden. Sofern influence.vision den Vertrag mit dem jeweiligen registrierten Nutzer nicht beendet, gelten die alten AGB für diesen weiter.
2.1. Tätigkeitsschwerpunkt von influence.vision ist die Erbringung von Dienstleistungen in der automatisierten Informationstechnik. Insbesondere erbringt influence.vision diverse Leistungen im Zusammenhang mit Influencer-Marketing und Influencer-Kampagnen und betreibt Plattformen zur Umsetzung und Abwicklung von Influencer-Marketing-Kampagnen.
2.2. Die Leistungen von influence.vision richten sich einerseits an Influencer oder ihren Influencer Management-Agenturen und andererseits an Brands/Agenturen (gemeinsam Nutzer„):
a) Influencer sind in der Regel Personen, die aufgrund ihrer starken Präsenz in sozialen Netzwerken als Träger von Werbe- und Marketingkampagnen in Frage kommen („Influencer„). Influencer werden vereinzelt durch Agenturen vertreten, die für ihre Vermittlung und den Vertrieb zuständig sind („Influencer Management-Agenturen„).
b) Brands/Agenturen sind natürliche oder juristische Personen, darunter insbesondere Unternehmen, Marketing- und Mediaagenturen, die eine Kooperation mit einem Influencer anstreben („Brands/Agenturen„).
3.1. Die Nutzung unserer Leistungen ist nur nach vorheriger Registrierung möglich. Die Registrierung ist geschäftsfähigen Nutzern oder deren rechtlichen Vertretern vorbehalten. Im Zuge der Registrierung legen wir für den Nutzer ein individuelles Nutzerkonto an, das vom Nutzer laufend aktualisiert werden kann („Account„).
3.2. Die Nutzer sind verpflichtet, ihre bei der Registrierung selbst gewählten Zugangsdaten (E-Mail Adresse und Passwort) geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Die Nutzer haben jeden Verdacht eines Missbrauchs oder eines unbefugten Zugriffs auf ihren Account unverzüglich schriftlich an influence.vision zu melden. influence.vision haftet nicht für Schäden, die durch einen durch den Nutzern oder ihm zurechenbaren Dritten erfolgten Missbrauch, Verlust oder Weitergabe der Zugangsdaten entstehen.
3.3. Sämtliche im Zuge der Registrierung und bei der anschließenden Nutzung des Accounts gemachten Angaben müssen wahrheitsgetreu sein. Ändern sich Angaben des Nutzers, sind diese im jeweiligen Account unverzüglich zu korrigieren.
3.4. influence.vision kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der von den Nutzern im Rahmen der Registrierung und bei der Nutzung des Accounts gemachten Angaben nicht überprüfen und ist dafür nicht verantwortlich. influence.vision kann außerdem nicht überprüfen, ob der Nutzer die erforderlichen Lizenzen und (Gewerbe-)Berechtigungen für seine Tätigkeiten hat und ist auch dafür nicht verantwortlich.
4.1. Die Nutzer haben die Möglichkeit, bestimmte Inhalte, einschließlich Texte und Bilder, auf unsere Plattform hochzuladen bzw. zu verlinken und diese Inhalte dadurch für andere Nutzer sichtbar zu machen („Nutzerinhalt„).
4.2. Der jeweilige Nutzer ist alleine dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Nutzerinhalte den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, keine Rechte Dritter verletzen und weder beleidigend noch unangemessen sind. influence.vision ist weder für die Richtigkeit noch für die Rechtmäßigkeit der vom Nutzer zur Verfügung gestellten Nutzerinhalte verantwortlich.
4.3. Darüber hinaus ist der Nutzer dafür verantwortlich, dass er alle erforderlichen Rechte, Ermächtigungen, Einwilligungen, Lizenzen und Berechtigungen an den zur Verfügung gestellten Nutzerinhalten besitzt, um diese auf unserer Plattform hochzuladen bzw. zu teilen und um influence.vision die Nutzungsrechte gemäß Punkt 7.1. einzuräumen.
4.4. Der Nutzer hat influence.vision unverzüglich über etwaige Rechtsstreitigkeiten, Ansprüche oder Maßnahmen Dritter in Zusammenhang mit seinen Nutzerinhalten zu informieren, um influence.vision die Möglichkeit zu geben, den jeweiligen Inhalt zu löschen oder zu sperren.
4.5. influence.vision hat keine Verpflichtung, Nutzerinhalte zu überprüfen, zu überwachen oder zu bearbeiten. Wenn die vom Nutzer zur Verfügung gestellten Nutzerinhalte diese AGB, die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen oder Rechte Dritter verletzen, trägt der Nutzer die alleinige Verantwortung für die daraus resultierenden Konsequenzen und hält influence.vision gegen alle Ansprüche und Forderungen von Dritten vollumfänglich schad- und klaglos (inklusive der Gerichts- und Anwaltskosten).
4.6. Wir behalten uns das Recht vor, von Nutzern zur Verfügung gestellte Nutzerinhalte ohne Angabe von Gründen zu löschen, zu sperren, den Zugriff zu verweigern oder einzuschränken; insbesondere im Fall eines vermuteten Verstoßes gegen diese AGB, gegen anwendbare gesetzliche Bestimmungen oder gegen Rechte Dritter.
5.1. Der Nutzer ist verpflichtet, alle auf unseren Plattformen gemachten Angaben wahrheitsgetreu und nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Insbesondere dürfen die vom Nutzer gemachten Angaben nicht unwahr, missverständlich, täuschend oder sonst irreführend sein.
5.2. Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, die für ihn geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere ist der Nutzer dafür verantwortlich, die für seine Tätigkeiten erforderlichen Lizenzen und (Gewerbe-)Berechtigungen einzuholen bzw. aufrecht zu erhalten. Außerdem ist der Nutzer selbst dafür verantwortlich, die steuerrechtlichen Bestimmungen einzuhalten
5.3. Die Nutzer sind verpflichtet, etwaige unzulässige Nutzerinhalte unverzüglich selbst zu löschen oder eine gegebenenfalls vorliegende Rechtsverletzung an influence.vision schriftlich zu melden, sodass wir derartige Inhalte umgehend entfernen können.
5.4. Die Nutzer sind verpflichtet, ausschließlich die von influence.vision zur Verfügung gestellten Plattformen für die Interaktion und Kommunikation miteinander zu verwenden. Insbesondere ist es den Nutzern untersagt, die Plattformen zu umgehen oder die Plattformen lediglich dazu zu nutzen, Kontakte zu suchen und nachdem influence.vision für die Vermittlung verdienstlich war, anschließend außerhalb der Plattformen miteinander zu kommunizieren und Kooperationen abzuschließen.
5.5. Sofern Nutzer, die unter Pkt 5.4 genannte Pflicht umgehen bzw versuchen zu umgehen (zB um keine Vermittlungsprovision auszulösen), ist jede Partei verpflichtet, eine verschuldensunabhängige Konventionalstrafe iHv EUR 20.000,- an influence.vision zu bezahlen. Influence.vision behält sich das Recht vor, einen darüberhinausgehenden Schadenersatz gesondert geltend zu machen.
5.6. Es ist wichtig, dass unsere Plattformen sicher und im Einklang mit den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen genutzt werden. Daher ist es Nutzern insbesondere verboten, die Plattform zu nutzen, um („Nutzungsbeschränkungen„):
5.7. Der Nutzer hält influence.vision schad- und klaglos von und gegen jegliche Ansprüche, Schäden, Haftungen, Kosten, Verluste und Ausgaben, welche aufgrund von (i) schuldhaftem Verstoß gegen diese AGB durch den Nutzer, (ii) schuldhafter Verletzung von Rechten Dritter durch den Nutzer und/oder (iii) schuldhafter Schäden für influence.vision oder Dritte durch den Nutzerinhalt oder Nutzung der Plattformen eintreten.
5.8. Bei Verletzung gegen die Verpflichtungen nach Pkt 5.6 ist influence.vision zudem berechtigt, den Vertrag mit dem Nutzer aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Zudem berechtigt die Verletzung gegen Pkt 5.6(c), 5.6(e) oder 5.6(f) influence.vision gegenüber dem Nutzer eine verschuldensunabhängige Konventionalstrafe für die erlittene Rufschädigung iHv EUR 50.000,- pro Verstoß zu verlangen. Ein darüberhinausgehender Schadenersatz bleibt davon unberührt.
6.1. influence.vision behält sich das Recht vor, Accounts im eigenen Ermessen zu sperren bzw. zu löschen, andere Nutzer zu warnen oder dem jeweiligen Nutzer eine Verwarnung auszusprechen, insbesondere wenn angenommen werden kann, dass
7.1. Mit dem Upload bzw. der Zurverfügungstellung von Angaben und Nutzerinhalten räumt der Nutzer influence.vision das nicht exklusive, übertragbare, sublizenzierbare, gebührenfreie, weltweite, zeitlich unbefristete und widerrufbare Recht ein, die vom Nutzer zur Verfügung gestellten Inhalte im zweckentsprechenden Umfang zu nutzen, zu speichern, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen und zu verbreiten, insbesondere um die jeweiligen Inhalte auf der Plattform darzustellen und abzubilden.
7.2. Für den Fall, dass der Nutzer seinen Account, seine Angaben oder Nutzerinhalte löscht, werden diese innerhalb angemessener Frist von unseren Plattformen entfernt. Aufgrund der viralen Verbreitung von Online-Inhalten, bleibt allerdings durch die Löschung auf unseren Plattformen eine mitunter erfolgte Verbreitung an Dritte unberührt. Dies gilt insbesondere dann, wenn die jeweiligen Inhalte bereits mit anderen geteilt wurden (durch den Nutzer selbst oder durch uns), da die Nutzung der Inhalte durch diese Dritten außerhalb unseres Einflussbereichs liegt.
7.3. Abgesehen von den von Nutzern zur Verfügung gestellten Inhalten, sind sämtliche eigentümlichen Elemente unserer Plattformen, wie etwa Texte, Bilder, Illustrationen sowie das Design und die Struktur der Plattform und die Inhalte der Datenbank Gegenstand von urheberrechtlichem Schutz und dem Schutz von geistigem Eigentum. Diese Elemente dürfen ohne schriftliche Zustimmung von influence.vision nicht vervielfältigt, verbreitet, gesendet, verfügbar gemacht, präsentiert, aufgeführt, modifiziert, übersetzt oder sonst unzulässiger Weise verwendet werden.
8.1. Das vom Nutzer an influence.vision zu entrichtende Entgelt wird im Einzelnen mit dem Nutzer vereinbart. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die jeweils aktuelle Preisliste von influence.vision anwendbar. Gegebenenfalls und bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung erbringt influence.vision seine Leistungen für bestimmte Nutzergruppen bis auf Widerruf auch kostenlos.
8.2. Die Rechnungslegung durch influence.vision erfolgt mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung monatlich im Voraus in elektronischer Form. Sämtliche Rechnungen sind ohne Abzug binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das von influence.vision bekanntgegebene Bankkonto.
8.3. Die Nutzer tragen alle mit ihrer Zahlung verbundenen Kosten und Spesen, wie z.B. Bearbeitungsgebühren, Wechselkurse und Bankspesen. Außerdem sind die Nutzer in ihrer jeweils eigenen Sphäre selbst verpflichtet, die anwendbaren steuerrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
8.4. Im Fall des Zahlungsverzugs ist influence.vision berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2% p.a. sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassokosten zu verrechnen.
8.5. Der Nutzer ist nicht berechtigt, mit Gegenforderungen gegen influence.vision oder etwaigen Forderungen gegen Dritte im Zusammenhang mit den Leistungen von influence.vision aufzurechnen oder Zahlungen unter Berufung auf etwaige Mängel zurückzuhalten. Der Nutzer ist lediglich berechtigt, gegen die von influence.vision ausdrücklich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
9.1. influence.vision stellt seine Plattformen „as is“, mit den jeweils aktuellen Funktionalitäten und mit der gebotenen Sorgfalt zur Verfügung. Es ist allerdings nicht möglich, Fehler oder Unterbrechungen der Verfügbarkeit gänzlich zu vermeiden. influence.vision kann – auch unter Berücksichtigung der Risiken des Internets – nicht die Richtigkeit, Verlässlichkeit, Qualität, Eignung, Sicherheit, Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit der Plattformen und ihrer Inhalte gewährleisten. Trotzdem werden wir uns bemühen, wahrgenommene oder gemeldete wesentliche Fehler angemessen zu beseitigen.
9.2. influence.vision ist nicht verpflichtet, eine bestimmt IT-Infrastruktur zur Verfügung zu stellen und gewährleistet daher nicht die unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Plattformen. Temporäre Verbindungsunterbrechungen können vorkommen.
9.3. influence.vision behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen nach bedarf Wartungsarbeiten an den Plattformen durchzuführen. Dadurch kann es zu Unterbrechungen der Verfügbarkeit kommen. Sofern möglich, wird influence.vision solche Wartungsfenster den Nutzern vorab bekanntgeben.
10.1. Die Haftung von influence.vision für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen. Auch der Ersatz von mittelbaren Schäden, (Mangel-)Folgeschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenen Gewinnen und von Schäden aus Ansprüchen Dritter sind ausgeschlossen.
10.2. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für grob fahrlässig oder vorsätzlich zugefügte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.3. Der Nutzer hat das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu beweisen. Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr.
10.4. Außerdem haftet influence.vision nicht für Schäden aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Krieg, Naturkatastrophen).
10.5. Die Nutzung jeglicher Informationen oder Materialien, die von unseren Nutzern auf der Plattform zur Verfügung gestellt wurden, erfolgt gänzlich auf eigene Gefahr. Es liegt in der eigenen Verantwortung der Nutzer, die jeweiligen Nutzerinhalte von anderen zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie den eigenen Erwartungen entsprechen.
10.6. Unsere Plattformen können Links enthalten, die den Zugriff auf die Webseiten oder Leistungen von Dritten erlauben („Leistungen Dritter„), die nicht in unserem Eigentum sind oder nicht unserer Kontrolle unterliegen. Solche Leistungen Dritter können nach ihren eigenen Nutzungsbedingungen geregelt sein. Wir kontrollieren die Leistungen Dritter nicht und sind nicht für ihre Inhalte verantwortlich. influence.vision haftet daher nicht für die technische Erreichbarkeit von Leistungen Dritter, deren Inhalt, Werbung, Produkte und / oder Leistungen.
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt unter Berücksichtigung der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Datenschutzgesetz („DSG“) und der EU Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“). Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Nutzer finden sich in unserer Datenschutzerklärung.
12.1. Der im Wege der Registrierung abgeschlossene Nutzungsvertrag zwischen influence.vision und dem jeweiligen Nutzer wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
12.2. Nutzer können den Nutzungsvertrag jederzeit schriftlich (per Post oder per E-Mail) kündigen.
12.3. influence.vision ist berechtigt, den Nutzungsvertrag mit dem jeweiligen Nutzer zum Monatsletzten des laufenden Monats zu beenden.
12.4. Eine sofortige Beendigung des Nutzungsvertrages aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
13.1. Allgemeines
13.1.1. influence.vision stellt den Nutzern unter https://www.influencevision.com/ eine Vermittlungsplattform zur Verfügung. Diese Plattform ermöglicht es Brands/Agenturen auf der einen Seite und Influencern auf der anderen Seite miteinander in Kontakt zu treten und Kooperationen bzw. Werbekampagnen zu vereinbaren.
13.1.2. Zum Zweck der Vermittlung präsentiert influence.vision die Brands/Agenturen sowie die Influencer samt deren Nutzerinhalte auf der Plattform und bietet ihnen einen Kommunikationskanal sowie ein Tool zur Verhandlung von Vertragsabschlüssen samt den dazugehörigen Konditionen und ein Konfliktmanagement-Tool an.
13.1.3. influence.vision tritt dabei als Vermittler für die Nutzer auf und schließt einen Vermittlungsvertrag sowohl mit den Brands/Agenturen als auch mit den Influencern. Der Vertragsabschluss über die jeweilige Kampagne erfolgt sodann direkt zwischen der jeweiligen Brand/Agentur und dem Influencer, wobei die Konditionen direkt zwischen diesen Parteien verhandelt und vereinbart werden. influence.vision übernimmt daher keine Haftung für Verträge, die die Nutzer untereinander abschließen, auch wenn der Kontakt durch influence.vision hergestellt wurde, da influence.vision nicht Partei dieser Verträge ist.
13.1.4. influence.vision tritt somit nicht selbst als Agentur auf und greift nicht in die Vertragsverhandlungen und den Inhalt des Vertrages zwischen Influencern und Brands/Agenturen ein. Vielmehr fördert und ermöglicht influence.vision lediglich den Vertragsabschluss zwischen Brands/Agenturen und Influencern.
13.1.5. influence.vision handelt daher als Vermittler sowohl im Namen und auf Rechnung der Influencer als auch im Namen und auf Rechnung der Brands/Agenturen. influence.vision ist somit Handelsvertreter. Die Dauer der Handelsvertretertätigkeit ist an den Bestand des Nutzungsvertrages gekoppelt und endet automatisch mit diesem.
13.1.6. influence.vision ist Handelsvertreter für mehrere Influencer bzw. Brands/Agenturen und schließt während aufrechter Geschäftsverbindung Verträge über konkurrierende Dienstleistungen auch für andere ab. influence.vision bemüht sich fortlaufend um die Vermittlung von Kampagnen, indem influence.vision den Influencer bzw. die Brands/Agenturen auf der Plattform darstellt. Ein darüberhinausgehendes Bemühen oder einen Erfolg schuldet influence.vision nicht.
13.2. Vermittlungstätigkeit von influence.vision und Vertragsabschluss
13.2.1. influence.vision bietet sowohl Influencern als auch Brands/Agenturen die Möglichkeit, sich auf der Plattform zu präsentieren und die jeweils andere Seite einzuladen, ein Angebot zum Abschluss einer Kooperation zu legen, in weiterer Folge die Kooperation zu verhandeln und über die Plattform abzuschließen.
13.2.2. Zu diesem Zweck verfassen Brands/Agenturen zunächst die Grundlagen für die geplante Zusammenarbeit in einem konkreten „Briefing“ oder laden Influencer ein, ein Angebot für eine potentielle Zusammenarbeit zu machen. Das Briefing muss mindestens folgende Mindestinhalte aufweisen, damit Influencer in weitere Folge ein verbindliches Kreativangebot:
13.2.3. Influencer haben sodann die Möglichkeit, ein konkretes und verbindliches Angebot samt finanziellen Konditionen zu machen („Kreativangebot„). influence.vision übermittelt diese Kreativangebote ergänzt um weitere Informationen zum konkreten Influencer und seiner Tätigkeit an die Brands/Agenturen und weist zuzüglich zu dem vom jeweiligen Influencer angebotenen Entgelt die Provision von influence.vision für die Vermittlungstätigkeit aus. Die Brands/Agenturen können die Kreativangebote der Influencer in weiterer Folge direkt über die Plattform annehmen, ablehnen oder die Konditionen mit dem Influencer verhandeln.
13.2.4. Sämtliche Informationen, Dokumente, Mitteilungen, Auskünfte und Daten, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, die zwischen den Parteien ausgetauscht werden, sind wechselseitig streng vertraulich zu behandeln und geheim zu halten. Als vertrauliche Informationen gelten auch alle Analysen, Daten, Studien und Ergebnisse sowie alle Dokumente, Verträge und sonstige Informationen, welche zwischen den Parteien offengelegt oder sonst bekannt werden. Für den Fall, dass Influencer gegen diese Geheimhaltungsverpflichtung verstoßen, sind Sie verpflichtet, eine verschuldensunabhängige Konventionalstrafe in Höhe von EUR 20.000,- an die Brands/Agenturen zu bezahlten. Die Brands/Agenturen behalten sich vor, einen darüber hinausgehenden Schadenersatz geltend zu machen.
13.2.5. Das durch den Influencer abgegebene Angebot ist ab der Absendung vierzehn Tage gültig. Bei Veränderung des Angebots wird die Frist von vierzehn Tagen erneut gestartet. Der Influencer ist an sein Angebot so lange gebunden, bis entweder (i) die Gültigkeit des Angebotes durch Zeitablauf von vierzehn Tagen ab der Absendung verfällt, (ii) der Influencer sein Angebot zurückzieht, (iii) die Brand/Agentur ein Gegenangebot stellt, oder (iv) die Annahme des Angebotes durch die Brand/Agentur erfolgt.
13.2.6. Das durch die Brand/Agentur abgegebene Gegenangebot ist ab der Absendung vierzehn Tage gültig. Die Brand/Agentur ist an ihr Gegenangebot so lange gebunden, bis entweder (i) die Gültigkeit des Gegenangebotes durch den Zeitablauf von vierzehn Tagen ab der Absendung verfällt, (ii) die Brand das Angebot zurückzieht, (iii) der Influencer ein weiteres Gegenangebot stellt oder (iV) die Annahme des Gegenangebotes durch den Influencer erfolgt.
13.2.7. Entgegen der Pkt 13.2.5. und 13.2.6., hat der Influencer oder die Brand/Agentur die Möglichkeit, gegen Bezahlung einer pauschalen Stornogebühr von iHv EUR 1.000, das abgegebene (Gegen)Angebot während der Bindungswirkung einseitig zu widerrufen.
13.2.8. Mit der Annahme eines Kreativangebotes durch die Brand/Agentur oder der Annahme des Gegenangebotes durch den Influencer oder die Brand/Agentur kommt der entsprechende Vertrag über die Leistungserbringung durch den Influencer direkt zwischen dem Influencer und der jeweiligen Brand/Agentur zustande. Damit entsteht der Anspruch von influence.vision auf die mit dem Nutzer für die Vermittlung vereinbarte Provision. Versuchen die Nutzer die Provisionspflicht zu umgehen, indem sie zB die weitere Abstimmung außerhalb der Plattform verlagern, und war influence.vision für die Vermittlung verdienstlich, greifen die Folgen nach Pkt 5.5.
13.2.9. Sowohl der Influencer als auch die Brand/Agentur sind selbst dafür verantwortlich, sich das jeweils für sie passende Gegenüber auszusuchen. influence.vision hat keinerlei Einfluss auf die Auswahl der beiden Parteien und gibt keine wie geartete Zusicherung zur Tauglichkeit des gewählten Vertragspartners ab und ist dafür nicht verantwortlich.
13.2.10. Ergänzend zur eigentlichen Vermittlungstätigkeit erstellt influence.vision für die Brand/Agentur nach Leistungserbringung durch den Influencer einen Report über die jeweilige Kampagne und stellt diesen der jeweiligen Brand/Agentur über die Plattform zur Verfügung.
13.3. Vertragsinhalt, Pflichten und Rechte der Brands/Agenturen und Influencer
13.3.1. influence.vision tritt lediglich als Vermittler auf und wird nicht Vertragspartei des zwischen der Brand/Agentur und dem Influencer vermittelten Vertrages. Der konkrete Vertragsinhalt der Vereinbarung zwischen Brand/Agentur und dem Influencer wird daher ausschließlich von diesen bestimmt und vereinbart. Etwaige Probleme im Verhältnis zwischen Brand/Agentur und dem Influencer haben keine Auswirkung auf den Provisionsanspruch von und begründen auch sonst keine Ansprüche gegen influence.vision.
13.3.2. Das gilt auch für die Nutzung der vom Influencer gegebenenfalls im Auftrag der Brand/Agentur erstellten Inhalte (z.B. Bilder oder Videos) und die Immaterialgüterrechte daran. Diese Inhalte dürfen von der Brand/Agentur daher nur entsprechend der Rechteeinräumung vom Influencer vervielfältigt, verbreitet, bearbeitet, zur Verfügung gestellt oder sonst genutzt werden. Der Umfang der Rechteeinräumung hängt sohin von der entsprechenden Einzelvereinbarung zwischen Influencer und Brand/Agentur ab.
13.3.3. Der Influencer sichert zu und gewährleistet, dass er Eigentümer des geistigen Eigentums an den von ihm erstellten Inhalten ist oder sonst anderweitig berechtigt ist, im Umfang dieses Vertrags darüber zu verfügen. Sofern keine spezielle Nutzungsweise (zB Werbung über TV-Kanäle, Posters etc) vereinbart wurde, ist jedenfalls das Recht der Brand/Agentur zum Reposten von Social-Media-Posts von der Rechteeinräumung erfasst.
13.3.4. Der Influencer sichert zu und gewährleistet, dass die Nutzung der von ihm erstellten Inhalte nicht in Rechte Dritter eingreift. Sollte sich herausstellen, dass die im Umfang dieses Vertrags gestattete Nutzung und Verwertung der vom Influencer erstellten Inhalte die Rechte Dritter verletzt, so ist der Influencer verpflichtet, auf eigene Kosten entweder (i) die lizenzierten Rechte so zu ersetzen, dass sie nicht verletzend sind (z.B. indem er die lizenzierten Inhalte durch jene ersetzt, die den gleichen Zweck erfüllen, aber die Rechte von Dritten nicht verletzen) oder (ii) die entsprechenden Rechte von Dritten einzuholen, um der Brand/Agentur die weitere Nutzung und Verwertung der lizenzierten Rechte im Umfang dieser AGB zu ermöglichen. Darüber hinaus hält der Influencer influence.vision und die Brand/Agentur hinsichtlich aller Ansprüche schad- und klaglos, die von Dritten aufgrund der Nutzung und Verwertung der vom Influencer erstellten Inhalte erhoben werden.
13.3.5. Der jeweilige Influencer bzw die jeweilige Brand/Agentur sind selbst dafür verantwortlich, dass die vom Influencer erstellten bzw veröffentlichten Inhalte den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. influence.vision hat keinen Einfluss auf die Details der Vereinbarung zwischen dem Influencer und der Brand/Agentur, kann daher auch die Rechtskonformität der jeweiligen Inhalte nicht überprüfen und ist dafür nicht verantwortlich. influence.vision übernimmt daher keine Haftung für die von Nutzern erstellten und beworbenen Inhalte, insbesondere nicht für die Einhaltung etwaiger gesetzlicher Kennzeichnungspflichten nach MedienG, UWG, ECG, AMD-G und ähnlichen Offenlegungs- oder Werbebestimmungen. Hierfür ist primär derjenige Nutzer verantwortlich, der den Inhalt auch veröffentlicht. Der Influencer ist demnach zur korrekten Werbekennzeichnung seiner Inhalte verpflichtet.
13.3.6. influence.vision hat keinen Einfluss auf die vereinbarungsgemäße Erfüllung des Vertrages zwischen der Brand/Agentur und dem Influencer. Die Provisionsansprüche von influence.vision bestehen daher auch bei Streitigkeiten über die vertragskonforme Leistungserbringung und bei gegebenenfalls mangelhafter Vertragserfüllung, da influence.vision seine eigenen Leistungen mit der erfolgreichen Vertragsvermittlung vollständig erbracht hat.
13.3.7. Der jeweilige Influencer ist außerdem verpflichtet, die Kooperation professionell abzuwickeln und termintreu zu sein. Das erfasst zB den sorgsamen Umgang mit geliehenen Testwaren, die Abstimmung mit der Brand/Agentur hinsichtlich etwaiger Entwürfe, Inhalte und Reports etc.
13.3.8. Sofern der Influencer die Verpflichtung nach Pkt 13.3.7 verletzt, haftet er gegenüber der Brand/Agentur direkt für den entstandenen Schaden. Die Brands/Agenturen sind im Fall des Leistungsverzugs des Influencers auch berechtigt, das vereinbarte Entgelt um 5 % für jeden begonnenen Tag ab dem Leistungsverzug zu schmälern. Bei Abbruch der Kampagne vor Leistungserbringung durch den Influencer muss der Influencer eine Zurückstellung von gesendeten Produkten oder den Ersatz des Geldwertes des Produktes vornehmen. Außerdem hält der Influencer influence.vision bei Inanspruchnahme der Brands/Agenturen aus diesem Grund schad- und klaglos. influence.vision behält sich weiters das Recht vor, sorglosen Influencern, die gegen diese Bestimmung verstoßen, nach eigenem Ermessen den Account nach Pkt 6 zu sperren oder zu löschen.
13.4. Konditionen und Zahlungsabwicklung
13.4.1. Sämtliche Zahlungen zwischen Brands/Agenturen und den Influencern im Zusammenhang mit den über die Plattform vermittelten Verträgen werden von influence.vision abgewickelt.
13.4.2. influence.vision erhält für jeden vermittelten Vertrag zwischen Brand/Agentur und Influencer eine Provision von der jeweiligen Brand/Agentur in der vereinbaren und auf der Plattform ausgewiesenen Höhe inkl der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bemessungsgrundlage für die von der jeweiligen Brand/Agentur an influence.vision zu entrichtenden Provision ist das zwischen der Brand/Agentur und dem Influencer vereinbarte Entgelt für die vermittelte Tätigkeit. Zur Bemessungsgrundlage zählen daher auch etwaige zwischen der Brand/Agentur und dem Influencer vereinbarte Zusatzleistungen, unabhängig, wie diese vereinbart werden (etwa über das Textfeld oder den Chat innerhalb der Plattform; sonstige Kommunikationskanäle). Auch diese Leistungen unterliegen daher der vereinbarten Provision. Sofern zwischen dem Influencer und der Brand/Agentur kein Entgelt in Euro vereinbart wird, sondern der Aufwand durch Schenkung eines Testprodukts entschädigt wird, so ist influence.vision berechtigt, gegenüber der Brand/Agentur eine Pauschale für die Vermittlungsleistungen zu verrechnen.
13.4.3. Die Leistungserbringung gegenüber den Influencern erfolgt kostenlos – bis auf Widerruf.
13.4.4. Die Brand/Agentur zahlt das mit dem Influencer für die jeweilige Leistung vereinbarte Entgelt zuzüglich der mit influence.vision vereinbarten Provision an influence.vision. Die Zahlung hat mangels abweichender Vereinbarung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungslegung durch influence.vision zu erfolgen.
13.4.5. Nach Eingang der von der Brand/Agentur geleisteten Zahlung bei influence.vision leitet influence.vision den zwischen Brand/Agentur und dem Influencer vereinbarten Betrag auf das vom Influencer bekanntgegebene Bankkonto weiter. Die Überweisung erfolgt in der Regel innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungslegung durch den Influencer bzw ab Zurverfügungstellung des Reports an die Brand/Agentur (je nachdem welcher Zeitpunkt später eintritt). Klarstellend wird festgehalten, dass influence.vision die Zahlung an den Influencer erst dann vornehmen kann, wenn der entsprechende Betrag von der Brand/Agentur bei influence.vision eingelangt ist.
13.4.6. Für den Fall etwaiger Streitigkeiten zwischen der Brand/Agentur und dem Influencer über die ordnungsgemäße Leistungserbringung kann influence.vision nach eigenem Ermessen als Konfliktvermittler einschreiten. influence.vision ist diesfalls berechtigt, einen angemessenen Betrag vom an den Influencer zu entrichtenden Entgelt einzubehalten falls aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des Influencers ein Zusatzaufwand für influence.vision entsteht.
13.4.7. Der Provisionsanspruch von influence.vision gegenüber der Brand/Agentur bleibt auch dann bestehen, wenn der Vertrag zwischen der Brand/Agentur und dem Influencer auf Grund eines Umstandes, den influence.vision nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt wird.
14.1. Auf Wunsch unterstützt influence.vision Brands/Agenturen bei der Abwicklung von Kampagnen und bei der Suche nach geeigneten Influencern („Full Service„). influence.vision bietet diesen Full Service zusätzlich zur Vermittlung von Verträgen zwischen Brands/Agenturen und Influencern an. influence.vision ist dabei lediglich beratend und unterstützend tätig, schuldet also keinen bestimmten Erfolg.
14.2. Die Brand/Agentur ist verpflichtet, die für die Erbringung der Full Services durch influence.vision erforderlichen Mitwirkungen zeitgerecht und für influence.vision kostenlos zu erbringen (etwa die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen oder Vorschläge von influence.vision innerhalb angemessener Frist genehmigen oder ablehnen).
14.3. Das von der Brand/Agentur für die Full Services zu entrichtende Entgelt ist mangels abweichender Vereinbarung erst bei erfolgreicher Vermittlung eines Vertrages mit einem Influencer zu entrichten. Für den Fall, dass die Brand/Agentur die Erbringung der Full Services aus Gründen außerhalb des Einflussbereichs von influence.vision abbricht, steht influence.vision ein Anspruch auf Kostenersatz für die tatsächlich erbrachten Leistungen entsprechend der jeweils aktuellen Preisliste von influence.vision zu.
14.4. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Pkt 13 entsprechend auch für Full Services.
15.1. Als weiteres Service bietet influence.vision Brands/Agenturen an, die Reichweite ihrer Inhalte und Kampagnen medienübergreifend zu fördern und dadurch weitere Zielgruppen zu erreichen. Diese Content Reach Services umfassen ein breites Spektrum an Leistungen zur Verbreitung der Inhalte und reichen von Social Media Ads über Advertorials bis hin zu Multimedia Werbung und In-Blog Werbung in den Blogs kooperierender Influencer.
15.2. Voraussetzung für Leistungserbringung ist die Zustimmung des Influencers zur Freigabe entsprechender Social Media-Business Partnerschaften (zB Facebook Business-Partner), um auf die Inhalte des Influencer zuzugreifen und diese umfassend bewerben zu können.
15.3. Die Brand/Agentur ist verpflichtet, die für die Erbringung der Content Reach Services durch influence.vision erforderlichen Mitwirkungen zeitgerecht und für influence.vision kostenlos zu erbringen (etwa die erforderlichen Inhalte zur Verfügung stellen oder die zu bespielenden Medienkanäle abzustimmen).
15.4. Im Fall von In-Blog Werbung ist der jeweils kooperierende Influencer verpflichtet, den Content der Brand/Agentur in seinem Blog zuzulassen, die dafür erforderliche technische Infrastruktur dauerhaft bereitzuhalten und den zum Ausspielen der Werbung erforderlichen Code in seinem Blog einzubinden.
15.5. Das von der Brand/Agentur für die Content Reach Services zu entrichtende Entgelt wird im Einzelnen mit influence.vision vereinbart. Sofern es keine separate Vereinbarung gibt, ist die jeweils aktuelle Preisliste von influence.vision anwendbar.
15.6. Das von influence.vision an den jeweils kooperierenden Influencer zu entrichtende Entgelt im Zusammenhang mit In-Blog Werbung wird im Einzelnen zwischen influence.vision und dem jeweiligen Influencer vereinbart.
15.7. Sämtliche Immaterialgüterrechte an der Content Reach Technology selbst verbleiben bei influence.vision. Mit der Zurverfügungstellung von Inhalten zur Erbringung von Content Reach Services räumt die jeweilige Brand/Agentur influence.vision das nicht exklusive, übertragbare, sublizenzierbare, gebührenfreie, weltweite, zeitlich unbefristete und widerrufbare Recht ein, die zur Verfügung gestellten Inhalte im zweckentsprechenden Umfang zu nutzen, zu speichern, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen und zu verbreiten, insbesondere um die Content Reach Services zu erbringen. Die Brand/Agentur ist dafür verantwortlich, dass sie alle erforderlichen Rechte, Ermächtigungen, Einwilligungen, Lizenzen und Berechtigungen an den zur Verfügung gestellten Inhalten besitzt und hält influence.vision bei Inanspruchnahme durch Dritte schad- und klaglos.
16.1. Influence.vision bietet Influencer-Management-Agenturen die Möglichkeit an, einen Agency Account anzulegen. Dieser Agency Account dient dazu mehrere Influencer-Profile zu managen und individuell für jeden Account Angebote auf der Plattform abgeben zu können.
16.2. Nutzer des Agency Accounts bestätigen, dass sie bevollmächtigt sind, im Namen der Influencer verrechnen und handeln zu dürfen (zB Angebote abgeben).
16.3. Nutzer des Agency Accounts bestätigen, dass sie die exklusiven oder nicht-exklusiven Vertriebsrechte für die jeweiligen von ihnen vertretenen Influencer Channels besitzen.
16.4. Nutzer des Agency Accounts bestätigen alle relevanten Profildaten der Influencer wahrheitsgemäß anzugeben.
16.5. influence.vision übernimmt keine Haftung für Verträge und Vereinbarungen, die der Nutzer des Agency Accounts und der jeweilige Influencer untereinander abschließen, auch wenn der Kontakt durch influence.vision hergestellt wurde, da influence.vision nicht Partei dieser Verträge ist.
16.6. Die über den Agency Account abgegebenen Influencer-Angebote beinhalten sämtliche Kosten sowohl für Influencer als auch die Provision der vertretenden Influencer Management-Agentur. Diese müssen in einer Gesamtsumme pro Social-Media-Kanal im Angebot abgegeben werden. Eine nachträgliche zusätzliche Angabe von weiteren Kosten seitens der Influencer-Management-Agentur oder des Influencers ist ausgeschlossen.
16.7. Influence.vision behält sich das Recht vor, Influencer Profile von einem Agency Account zu entkoppeln,
17.1. Sollte irgendeine Bestimmung dieser AGB unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall gilt eine dieser Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende und nicht unwirksame, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung als vereinbart.
17.2. Auf diese AGB und das Rechtsverhältnis zwischen den Nutzern und influence.vision ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisnormen und des UN-Kaufrechts anwendbar.
17.3. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB und dem Rechtsverhältnis zwischen den Nutzern und influence.vision wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts für Wien, Innere Stadt, vereinbart.